Antrag „Abschlag Schule“ 2025

Modul 4 

Stand: Dezember 2024

Antragstellung

Die Antragstellung beginnt frühestens 14 Wochen vor den Sommerferien und endet 2 Wochen in den jeweiligen Sommerferien. Bitte beachten Sie den entsprechenden Bewerbungszeitraum für Ihr Bundesland. Einen Überblick darüber erhalten Sie hier.

Das Modul 4 – Der Weg zum Kindergolfabzeichen kann immer erst nach den Sommerferien zum Start des neuen Schuljahres begonnen werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl an eingereichten Anträgen, nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge bearbeiten können. 

Achtung: Bevor Sie den Online-Antrag absenden können, müssen Sie das 2-seitige Projekt-Formular herunterladen und vollständig ausfüllen. Das ausgefüllte Projekt-Formular müssen Sie dann an gekennzeichneter Stelle wieder hier im Online-Antrag hochladen.

Nutzen Sie für den gesamten Antragsstellung-Prozess zu jeder Zeit dieselbe berufliche! E-Mail-Adresse.

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Unsere Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 2 Wochen.

Allgemeine Antragsrichtlinien – Förderbedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Schulen in Deutschland und Golfclubs mit einer DGV- Mitgliedschaft.
  • Die Schüler dürfen zu Beginn des Projektes keinem DGV-Mitglied angehören.
  • Das Projekt gilt nur als bewilligt, wenn der Schule eine schriftliche Zusage des DGV vorliegt.
  • Finanziell gefördert wird das Training auf der Golfanlage. In den Monaten April bis Oktober wird nur das Training auf der Golfanlage finanziell gefördert. Witterungsbedingt kann das Training im Ausnahmefall unter der Leitung des Golftrainers in den Monaten November bis März in die Schulhalle verlegt werden.
  • Wurde bereits ein bewilligtes Projekt „Abschlag Schule“ in der Vergangenheit durchgeführt, muss dieses vor Antragsstellung vollständig abgeschlossen sein. Maßgebend hierfür sind die eingereichten, vollständigen Berichtsunterlagen des vorherigen Projekts
  • Auch bei vollständiger Erfüllung der jeweils aktuellen Förderbedingungen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an „Abschlag Schule“ und eine Förderung durch den DGV. Eine Förderung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Zusage (Projektbewilligung) durch den DGV.
  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Kinder/Jugendliche je Trainingseinheit (Ausnahmen gelten für Förderschulen und Sonderprojekte). Sollte die Teilnehmerzahl dauerhaft unter 8 absinken, behält sich der DGV vor, die bereitgestellten Mittel für die Einheiten zurückzufordern, bei denen die Mindestteilnehmeranzahl unterschritten wurde.
  • Bei nicht maßnahmengerechter Mittelverwendung behält sich der DGV vor, das Projekt sofort für beendet zu erklären. Die Schule muss die vom DGV bereitgestellten Mittel in diesem Fall unverzüglich in voller Höhe an den DGV zurückerstatten.
  • Falls das Projekt nicht vollständig durchgeführt werden kann bzw. wird, findet nur eine anteilige Förderung statt. Die den nicht durchgeführten Teil betreffenden bereitgestellten Mittel sind durch die Schule unverzüglich an den DGV zurückzuerstatten.
  • Wird ein Projekt vorzeitig beendet, ist die Schule verpflichtet, den anteiligen Restbetrag unter Angabe der Projekt-ID und dem Schulnamen an den DGV zurückzuerstatten.

Pflichten der Schule

  • Vor Beginn eines jeden Projekts muss rechtzeitig (d.h. entsprechend der Bewerbungszeiträume des jeweiligen Moduls) ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Teilnahme der Lehrkraft als Aufsichtspersonal am Training
  • Organisation des Transports
  • Vor- und Nachbereitung der Maßnahme
  • Einreichung der jeweiligen Berichtsunterlagen
  • Die Schule verwaltet den bereitgestellten Förderbetrag. Sie begleicht die Rechnungen des Fuhrunternehmens und des Golfclubs nach Beendigung des Projekts.
  • Alle Leistungen sind mit der bereitgestellten Fördersumme abgegolten.
  • Die Kosten, die über die bereitgestellte Fördersumme hinausgehen, sind von der Schule zu tragen und werden nicht vom DGV übernommen.
  • Die Schule verpflichtet sich, die vom DGV bereitgestellten Mittel ausschließlich für die Durchführung des bewilligten Projekts und in Übereinstimmung mit den Förderbedingungen zu verwenden. Die beiden Positionen Training und Transport können nicht miteinander verrechnet werden.
  • Nach Durchführung des Projekts ist die Schule verpflichtet, dem DGV die jeweiligen Berichtsunterlagen (inklusive Rechnungskopien) fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Frist bestimmt sich nach dem geplanten Ende des jeweiligen Projekts und wird in dem Bewilligungsschreiben verbindlich festgestellt. Sollten die entsprechenden Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden, behält sich der DGV vor, den Anteil der Fördersumme, für den keine Belege eingereicht wurden, zurückzuverlangen.
  • Mittelüberschüsse gleich aus welchem Grund (z. B. nicht maßnahmengerechte Verwendung der vom DGV bereitgestellten Mittel, vorzeitige Beendigung des Projekts, nicht vollständigen Durchführung des Projekts oder für den Fall, dass der DGV dies aufgrund Einreichung unvollständiger Unterlagen/Kostenbelege verlangt) sind durch die Schule an den DGV zurückzuerstatten. Hierbei sind die Projekt-ID und der Name der Schule anzugeben.

Leistungen/Pflichten des Golfclubs

  • Golfunterricht durch einen C-, B-, A-Trainer (gültige DGV-Lizenz), PGA-Assistant oder PGA-Professional (gültige PGA-Lizenz); bei den Modulen 3, 3P,4K und 4 unter Beachtung der verbindlichen Unterrichtseinheiten des jeweiligen Moduls (siehe Serviceportal im jeweiligen Modul)
  • Bereitstellen der Übungseinrichtungen, des Platzes, der Leihschläger und der Range-Bälle
  • Bei den Modulen 3, 3P, 4K und 4: Rückmeldung zu erteilten Platzerlaubnissen, hinzugewonnene Teilnehmer am Jugendtraining, neue Jugend-Mitgliedschaften aus der Projektgruppe (siehe „Nachweis der Projektergebnisse“) 3 Monate nach Beendigung des jeweiligen Projekts

Leistungen des DGV

  • Die Bewilligung von Fördermitteln steht im Ermessen des DGV und orientiert sich an den Erfolgsaussichten des beantragten Projekts. Mitentscheidend sind dabei insbesondere die Nähe der Schule zum Golfplatz sowie eine gegebenenfalls erfolgreiche Projektdurchführung in den Vorjahren.
  • Der DGV erklärt sich bereit, nach der Projektbewilligung den bewilligten Förderbetrag auf das von der Schule angegebene Konto zu überweisen.
  • Es erfolgt keine Förderung durch den DGV für Kosten, die vor der schriftlichen Zusage des DGV für das Projekt entstehen. 

    Zusätzliche modulbezogene Förderbedingungen

Modul 1

  • In einem Golfclub kann innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 5 Mal ein Modul 1 durchgeführt werden. Jede Einheit muss mindestens 90 Minuten betragen.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Lena Daum

Telefon: 061199020136
daum@dgv.golf.de

Emily Krämer

Telefon: 061199020137
kraemer@dgv.golf.de

Schauen Sie doch mal bei uns vorbei!

Wir freuen uns über Ihre Golf Erlebnisse mit Abschlag Schule:
Fotos, Zeichnungen, Zeitungsartikel, selbstgeschriebene Berichte, Jahrbücher, Videos, uvm.

 

Vielen Dank!