Antrag „Abschlag Schule“ 2024

Modul 4 KOMPAKT

Stand: Januar 2024

Antragstellung

Die Antragstellung ist frühestens 12 Wochen und spätestens 2 Wochen vor dem Projektbeginn möglich! Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl an eingereichten Anträgen, nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge bearbeiten können.

Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt ausschließlich zum ersten oder zweiten Schulhalbjahr beginnen kann, da es ein Halbjahreskurs ist.

 

Achtung: Bevor Sie den Online-Antrag absenden können, müssen Sie das 2-seitige Projekt-Formular herunterladen und vollständig ausfüllen. Das ausgefüllte Projekt-Formular müssen Sie dann an gekennzeichneter Stelle wieder hier im Online-Antrag hochladen.

Nutzen Sie für den gesamten Antragsstellung-Prozess zu jeder Zeit die gleiche berufliche! E-Mail-Adresse.

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Unsere Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 2 Wochen.

Bewilligungsrichtlinien

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Schulen in Deutschland und Golfclubs mit einer DGV- Mitgliedschaft.
  • Jeweils vor Beginn eines jeden Projekts muss ein neuer Antrag gestellt werden. Das Projekt gilt nur als bewilligt, wenn der Schule eine schriftliche Zusage des DGV vorliegt.
  • Der DGV haftet nicht für entstandene Projektkosten, die vor der schriftlichen Bewilligung liegen und für die somit keine schriftliche Kostenübernahme des DGV erteilt wurde.
  • Wurde bereits ein bewilligtes Projekt „Abschlag Schule“ in der Vergangenheit durchgeführt, muss dieses vor Antragsstellung vollständig abgeschlossen sein. Maßgebend hierzu sind die eingereichten, vollständigen Berichtsunterlagen.
  • Die Schüler dürfen zu Beginn des Projektes keinem DGV-Mitglied angehören.
  • Sinkt die Teilnehmerzahl während der Projektlaufzeit unter 8 Schüler je Trainingseinheit, behält sich der DGV die finanzielle Rückforderung der Fördermittel für die einzelnen Trainingseinheiten vor. Ausgenommen hiervon sind Förderschulen und Sonderprojekte.
  • Finanziell gefördert wird das Training auf der Golfanlage. In den Monaten April bis Oktober wird nur das Training auf der Golfanlage finanziell gefördert. Witterungsbedingt kann das Training im Ausnahmefall unter der Leitung des Golftrainers in den Monaten November bis März auch in die Schulhalle verlegt werden.
  • Modul 4 KOMPAKT & Modul 4 sowie Modul 7 können von einem Golfclub in der Summe 2 Mal durchgeführt werden (also 2x Modul 4 oder 1x Modul 4 und 1x Modul 4 Kompakt oder 2x Modul 4 Kompakt oder 2x Modul 7 oder 1x Modul 7 und 1x Modul 4 oder 1x Mal Modul 7 und 1x Modul 4 Kompakt).
  • Die Bewilligung von Fördermitteln steht im Ermessen des DGV und orientiert sich an den Erfolgsaussichten des beantragten Projekts. Mitentscheidend sind dabei insbesondere die Nähe der Schule zum Golfplatz sowie eine gegebenenfalls erfolgreiche Projektdurchführung in den Vorjahren.
  • Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Projekts „Abschlag Schule“.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen. Alle Informationen können Sie auch im DGV-Serviceportal www.golf.de/dgv/schulgolf entnehmen. Klicken Sie hierfür einfach auf Ihre Modulnummer.
  • Der DGV erklärt sich bereit, nach der Projektbewilligung den Förderbetrag auf das Schulkonto
    zu überweisen.
  • Alle Leistungen sind mit der bereitgestellten Fördersumme abgegolten.
  • Die Kosten, die über die bereitgestellte Fördersumme hinausgehen, sind von der Schule zu tragen und werden nicht vom DGV übernommen.
  • Auch bei vollständiger Erfüllung der jeweils aktuellen Förderbedingungen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an „Abschlag Schule“ und damit verbunden auf eine finanzielle Förderung durch den DGV. Eine Förderung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Zusage (Projektbewilligung).
  • Die Schule verpflichtet sich, die ausgeschütteten Mittel ausschließlich für die Durchführung des bewilligten Projekts und in Übereinstimmung mit den Förderbedingungen zu verwenden. Bei nicht maßnahmengerechter Mittelverwendung gilt das vereinbarte Projekt als sofort beendet und die Mittel müssen in voller Höhe an den DGV rückerstattet werden. Falls das Projekt nicht vollständig durchgeführt werden kann, findet eine anteilige Förderung statt. Wird ein Projekt vorzeitig beendet, erstattet die Schule den anteiligen Restbetrag unter Angabe der Projektnummer und dem Schulnamen an den DGV zurück. Die Erstattung und Umrechnung der Mittel orientiert sich an den Fördersummen des DGV.
  • Die Schule verwaltet den bereitgestellten Förderbetrag. Sie begleicht die Rechnungen des Fuhrunternehmens und des Golfclubs nach Beendigung des Projekts.
  • Nach Durchführung des Projekts werden dem DGV die jeweiligen Berichtsunterlagen inklusive Rechnungskopien zur Verfügung gestellt. Die Fördersummen für Training und Transport können nicht miteinander verrechnet werden.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Lena Daum

Telefon: 061199020136
daum@dgv.golf.de

Camilla Stellmacher

Telefon: 061199020137
stellmacher@dgv.golf.de

Schauen Sie doch mal bei uns vorbei!

Wir freuen uns über Ihre Golf Erlebnisse mit Abschlag Schule:
Fotos, Zeichnungen, Zeitungsartikel, selbstgeschriebene Berichte, Jahrbücher, Videos, uvm.

 

Vielen Dank!